Fachkompetente Beratung bei allen Fragen rund um das Familienrecht
Qualitativ hochwertige Rechtsberatungsleistungen und praxisgerechte Lösungen, die sich an den Bedürfnissen der Mandanten orientieren, gehören bei unserer Arbeit als Fachkanzlei für das Familienrecht zu den elementaren Grundbausteinen. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung, Mediation, außergerichtliche Vertretung und wenn es unvermeidbar sein sollte, die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bundesweit. Das Spektrum im Familienrecht geht von der Beratung bei der Eheschließung über einvernehmliche Scheidungen bis zu hochexplosiven Vermögens- und Kindschaftsstreitigkeiten.
Ich kann Frau Comberg uneingeschränkt empfehlen.
Sie hat meine Tochter in einer für uns sehr belastenden familienrechtlichen Angelegenheit vertreten und war dabei nicht nur fachlich äußerst kompetent, sondern auch menschlich außergewöhnlich engagiert. Während des gesamten Verfahrens fühlten wir uns ernst genommen, verstanden und bestens beraten.
Besonders beeindruckt hat mich, wie sorgfältig sie sich mit unserer persönlichen Situation auseinandergesetzt hat. Sie hat die relevanten Fakten klar herausgearbeitet, die Interessen konsequent vertreten und dabei stets den Überblick behalten.
Dank ihrer Unterstützung konnte heute ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Ich bin Frau Comberg für ihren Einsatz, ihre Geduld und ihre Verlässlichkeit sehr dankbar.
Wer eine engagierte, kompetente und zugleich menschliche Anwältin sucht, ist bei Frau Comberg in den besten Händen.
Vielen Dank für alles!
Ich kann Frau Comberg wirklich uneingeschränkt weiterempfehlen! Vom ersten Gespräch an habe ich mich bestens aufgehoben gefühlt. Sie ist nicht nur fachlich absolut kompetent, sondern auch menschlich unglaublich engagiert, einfühlsam und zuverlässig.
In meinem Sorgerechtsfall hat sie mich mit großer Professionalität, Klarheit und viel Einsatz vertreten. Sie hat sich immer Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und war jederzeit erreichbar, wenn ich Fragen oder Sorgen hatte. Besonders beeindruckt hat mich ihre strategische Herangehensweise und ihr Durchsetzungsvermögen vor Gericht.
Dank ihrer hervorragenden Arbeit habe ich den Fall gewonnen dafür bin ich ihr unendlich dankbar! Wer eine starke, erfahrene und gleichzeitig empathische Anwältin sucht, ist hier genau richtig.
Die erfahrene Fachanwältin für die Scheidung, bei der es um etwas geht.
Wenn eine Trennung nicht nur persönlich, sondern auch wirtschaftlich weitreichende Folgen hat, braucht es mehr als juristische Routine.
Ich berate Unternehmerinnen und Unternehmer sowie vermögende Privatpersonen in anspruchsvollen Trennungs- und Scheidungsverfahren – mit besonderem Blick auf komplexe Vermögensverhältnisse, Unternehmensbeteiligungen und die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung.
Diskretion ist dabei selbstverständlich. Ebenso eine klare Einschätzung dessen, was rechtlich möglich, wirtschaftlich sinnvoll und persönlich vertretbar ist.
Die erfahrene Fachanwältin für die Scheidung, bei der es um etwas geht.
Wenn eine Trennung nicht nur persönlich, sondern auch wirtschaftlich weitreichende Folgen hat, braucht es mehr als juristische Routine.
Ich berate Unternehmerinnen und Unternehmer sowie vermögende Privatpersonen in anspruchsvollen Trennungs- und Scheidungsverfahren – mit besonderem Blick auf komplexe Vermögensverhältnisse, Unternehmensbeteiligungen und die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung.
Diskretion ist dabei selbstverständlich. Ebenso eine klare Einschätzung dessen, was rechtlich möglich, wirtschaftlich sinnvoll und persönlich vertretbar ist.
Egal ob online oder vor Ort in meiner Kanzlei. Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit (auch telefonisch) zur Verfügung.
Ich stelle den Antrag für Sie bei Gericht und begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Diesen Termin nehmen wir gemeinsam wahr. Natürlich bereite ich Sie vorher darauf vor.
Reichen Sie bequem und in entspannter Atmosphäre von zu Hause aus die Scheidung ein.
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das bedeutet, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner sie wiederherstellen. In der Regel wird dies nach Ablauf des Trennungsjahres angenommen.
Das Trennungsjahr ist ein Zeitraum von grundsätzlich zwölf Monaten, in dem die Ehepartner getrennt leben. Es soll zeigen, dass die Trennung dauerhaft ist. Stimmen beide der Scheidung zu, kann nach diesem Zeitraum regelmäßig die Scheidung ausgesprochen werden.
Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern der Ehe grundsätzlich unwiderlegbar vermutet. Eine Scheidung kann dann auch gegen den Willen des anderen Ehepartners erfolgen. Bereits nach einem Jahr kann sie möglich sein, wenn das Scheitern der Ehe anderweitig nachgewiesen wird.
Der Scheidungsantrag muss grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehepartner keinen eigenen Anwalt, wenn er lediglich zustimmt und keine eigenen Anträge stellt. Ein gemeinsamer Anwalt beider Ehepartner ist jedoch nicht möglich, weil ein Anwalt nur eine Seite vertritt.
Die Dauer hängt insbesondere vom Versorgungsausgleich, der Auskunftserteilung der Versorgungsträger und möglichen Streitpunkten ab. Eine einvernehmliche Scheidung kann häufig innerhalb mehrerer Monate abgeschlossen werden. Komplexe Folgesachen können das Verfahren deutlich verlängern.
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